Auswahl von kompetenten und erfahrenen Sanierungsberater
Die Auswahl des passenden Sanierungsberaters zur Krisenbewältigung in Unternehmen ist ein mitentscheidender Erfolgsfaktor für den Fortbestand des Unternehmens. Die falsche Wahl hat fatale Folgen. Feststehende Qualitätskriterien oder gar nachvollziehbare Normen bestehen für dieses spezielle Berufsbild von Unternehmensberatern nicht. So kann sich nahezu jeder als Sanierungsberater bezeichnen. Damit stehen Unternehmer bei der Auswahl vor einer schwierigen Aufgabe. Die nachfolgenden Hinweise und Kriterien sollen dabei helfen:
Größe ist nicht alles
- Große und/oder bekannte Kanzleien und Beraternamen garantieren nicht unbedingt gute Arbeit. Wichtig sind praktische Erfahrungen, nachweisbare Erfolge, ein Vorschuss an Vertrauen und die von Anfang an offene Kommunikation. Fragen Sie nach bei anderen Unternehmen, die schon eine Krise gemeistert haben.
Fünf bis sieben Jahre Erfahrung
- Kompetente Sanierungsberater arbeiten seit mindestens fünf bis sieben Jahren hauptberuflich in Unternehmen an Restrukturierungen und Sanierungen. Dies können Sie entsprechend belegen. Seriöse Sanierungsberater veröffentlichen dazu auf Ihren Websites nachvollziehbare Referenzen. Legen Sanierungsberater ihre Mandate betreuter Unternehmen nicht offen, ist das ein schlechtes Zeichen.
Ergebnisoffene Beratung
- Versierte Sanierungsberater bearbeiten Sanierungsaufträge nachweislich ergebnisoffen: Sie sind sowohl außergerichtlich beratend und gestaltend tätig wie auch gerichtlich begleitend.
Erfahrungen in Sanierungen unter Insolvenzschutz
- Umfassend sachkundige Sanierungsberater verfügen über Erfahrungen in Sanierungen unter Insolvenzschutz, etwa in Schutzschirmverfahren. Denn hier bestehen in bestimmten Konstellation die besten Möglichkeiten für Unternehmen zukunftsfähig aus Krisen hervorzugehen. Diese Kompetenzen legen erfahrene Sanierungsberater offensiv offen, belegen diese mit Referenzen. Insolvenzverwalter ohne außergerichtliche Sanierungserfahrung sollten nicht erste Ansprechpartner sein.
80-prozentige Sanierungs- bzw. Erhaltungsquote
- Erfolgreiche Sanierungsberater haben in den vergangenen fünf Jahren in der Betreuung von juristischen Personen und Personengesellschaften einen angemessenen Durchschnittswert für Erfolge erreicht. Dieser liegt für beratene Unternehmen insgesamt mindestens bei einer 80-prozentigen Sanierungs- bzw. Erhaltungsquote.
Zwei Drittel der sanierten Unternehmen sind nach drei weiteren Jahren noch am Markt
- Von den Unternehmen, die vom auszuwählenden Sanierungsberater begleitet wurden, waren nach Abschluss der Sanierung mindestens noch zwei Drittel drei weitere Jahre danach am Markt. Ausnahme: Das Scheitern beruht auf Gründen, die vom Sanierungsberater nicht zu vertreten sind.
Durchschnittlich 50% erhaltene Arbeitsplätze
- Die Anzahl der erhaltenen Arbeitsplätze beträgt durchschnittlich mindestens 50 Prozent; gemessen an den Beschäftigten des zu sanierenden Unternehmens bei Einleitung des Verfahrens bzw. Beginn der Beratung.
Quoten beziehen sich auf die Erhaltung im operativen Bereich
- Die genannten Quoten beziehen sich jeweils auf die Erhaltung im operativen Bereich der Unternehmen.
Drei Referenzen mit Ansprechpartnern
- Der auszuwählende Sanierungsberater legt mindestens drei aussagekräftige Referenzen über seine Tätigkeit vor – und zwar mit Bezug zur Kreditwirtschaft, zu Arbeitnehmervertretern, zu institutionellen Gläubigern und/oder zu Sicherungsgläubigern. Dabei entbindet er die Referenzen von der Verschwiegenheit.
Machen Sie sich ein Bild – sprechen Sie mit den beratenen Unternehmen
- Der auszuwählende Sanierungsberater nennt mindestens zwei Unternehmen, in denen er selbst tätig war, und vermittelt die Möglichkeit zur unmittelbaren Kontaktaufnahme mit dem beratenen Unternehmen.